Erbschaft: eine bedeutende Reform tritt Mitte November 2025 in Kraft und wird die geltenden Regeln verändern

Laetitia

Dezember 20, 2025

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In einem Kontext, in dem das französische Erbrecht sich manchmal als komplex und kostspielig erweist, steht eine umfassende Reform kurz davor, die Art und Weise, wie Erbschaften verwaltet werden, grundlegend zu verändern. Vorgesehen für das Inkrafttreten Mitte November 2025, zielt diese neue Gesetzgebung darauf ab, mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Aufteilung des Vermögens zu schaffen, insbesondere durch eine strikte Begrenzung der traditionell bei Erbschaften anfallenden Bankgebühren. Diese bedeutende Änderung reagiert auf eine dringende Forderung von Familien, die sich der Prüfung durch den Trauerfall stellen müssen, oft verschärft durch hohe administrative Kosten. Durch die Begrenzung dieser Gebühren und die Vereinfachung der Verfahren definiert diese Reform die geltenden Regeln neu und kündigt eine neue Ära für das vererbte Vermögen an, insbesondere für Haushalte mit bescheidenem Vermögen.

Bisher konnten aufeinanderfolgende Gebühren die Übertragung von Vermögenswerten stark belasten und drohten, die Erbschaften zu schmälern. Die Reform, die ab November 2025 in Kraft tritt, schafft nun einen klaren Rechtsrahmen. Die eingeführten Höchstgrenzen sowie gezielte Befreiungen bieten eine angemessene Antwort auf die Kritik an der Strenge und Undurchsichtigkeit der Erbschaftsverwaltung. Diese gesetzliche Weiterentwicklung wirkt sich nicht nur auf finanzieller Ebene aus: Sie zielt auch darauf ab, die Abläufe zu erleichtern und die Verwaltung einer Erbschaft flüssiger und rechtlich besser geregelt zu machen.

Kontrolle der Bankgebühren: ein wichtiger Fortschritt im Erbrecht Mitte November 2025

Die Reform von 2025 greift zunächst die Kosten an, die mit den Bankvorgängen bei der Abwicklung einer Erbschaft verbunden sind. Über viele Jahre wurden diese Gebühren wegen ihrer Intransparenz und unverhältnismäßigen Kosten kritisiert, was vor allem kleine Erbschaften stark belastete. Vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes legte jede Bank ihre Tarife frei fest, was zu großen Unterschieden und einem Gefühl von Ungerechtigkeit führte.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln wird diese Gebühren nun ein strenger Rechtsrahmen auferlegt. Je nach Gesamtbetrag der Guthaben des Verstorbenen bei einer Bank schreibt das Gesetz nun eine Deckelung auf 1 % der Guthaben für Erbschaften über 5.000 Euro vor. Unterhalb dieser Grenze dürfen keine Gebühren erhoben werden, was eine vollständige Befreiung für die bescheidensten Erbschaften bedeutet.

Diese Änderung ist von großer Bedeutung, da sie 25 % der jährlichen Erbschaften in Frankreich schützt, die in diese Kategorie fallen. Sie ermöglicht den Erben, unverhältnismäßige Gebühren zu vermeiden, insbesondere in Situationen, in denen jeder Euro zählt. Eine Tabelle fasst die Entwicklung der Bankgebühren zusammen:

Betrag der Bankguthaben Durchschnittliche Gebühren vor der Reform Höchste nach dem Gesetz angewandte Gebühr
3.500 € Zwischen 150 € und 400 € 0 €
15.000 € Zwischen 250 € und 600 € 150 € (1 % des Betrags)
80.000 € Variabel, oft mehr als 500 € 800 € (1 % des Betrags)

Diese Deckelung schafft eine Gerechtigkeit, die auf der Proportionalität zwischen dem übertragenen Betrag und den anfallenden Gebühren beruht. Künftig kann die Bearbeitung einer Akte nicht mehr zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung werden, unabhängig vom betroffenen Vermögen.

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Die genauen Mechanismen der Bankenreform für mehr Transparenz

Eine der wichtigsten Neuerungen der neuen Gesetzgebung betrifft die Verpflichtungen der Banken in puncto Information und Transparenz. Die Zeit versteckter Gebühren und unerwarteter Zusatzkosten bei der Erbschaftsabwicklung ist vorbei.

Finanzinstitute müssen nun ihre vollständigen Gebühren für Erbschaftsleistungen klar und zugänglich veröffentlichen. Diese Maßnahme umfasst die Veröffentlichung der Kosten auf ihren Websites und in Tarifbroschüren, was es Familien und Erben ermöglicht, fundierte Vergleiche anzustellen.

Die Transparenzanforderung wird auch von einer klaren Begrenzung der durch die erbschaftsbezogenen Gebühren abgedeckten Leistungen begleitet. Diese Kosten umfassen nun:

  • Die vollständige Bearbeitung der Erbschaftsakte durch die Bank
  • Die Kontoschließung des Verstorbenen
  • Die Überweisung der Gelder an die Erben oder den beauftragten Notar
  • Die Ausstellung der offiziellen Dokumente und Bescheinigungen, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Vermögensaufteilung erforderlich sind

Indem die zu berechnenden Leistungen so genau geregelt werden, verhindert die Reform, dass Banken auf unbegründeten oder übermäßigen Dienstleistungen Gewinne erzielen.

Befreiung kleiner Erbschaften: eine soziale und finanzielle Erleichterung

Die Reform bestätigt ein wesentliches Prinzip: Kleine Erbschaften, oft aus bescheidenem Vermögen stammend, dürfen nicht länger durch unverhältnismäßige Gebühren geschmälert werden. Diese vollständige Befreiung, die für Guthaben unter 5.000 Euro gilt, ist ein bedeutender sozialer Fortschritt. Sie soll das übertragene Kapital erhalten, das oft die einzige finanzielle Ressourcen ist, die ein naher Angehöriger hinterlässt.

Diese Maßnahme kommt unmittelbar den verletzlichsten Haushalten zugute. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Bedeutung: Pauline, Witwe eines Handwerkers, der ein Bankkonto mit 3.000 Euro hinterlassen hat, wird künftig keinen Cent für den Zugriff auf das Kapital zahlen müssen, im Gegensatz zur früheren Situation, in der mehrere Hundert Euro von der Bank einbehalten werden konnten.

Diese Änderung stellt eine Form von Gerechtigkeit bei der Vermögensübertragung wieder her, in einem Kontext, in dem bescheidene Erbschaften einen erheblichen Unterschied im Leben von Familien machen können.

Vereinfachung und Fluss der Erbangelegenheiten: Bürokratie abbauen

Über die finanzielle Seite hinaus führt die gesetzliche Reform eine spürbare Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit der Aufteilung des Vermögens ein. Die administrative Komplexität war oft ein großes Hindernis und eine Stressquelle für Erben, die bereits durch den Verlust eines Angehörigen belastet sind.

Das neue Gesetz sieht daher eine Rationalisierung der von den Banken geforderten Nachweise vor, insbesondere für kleine Erbschaften. So kann das Freigeben von Beträgen unterhalb der Befreiungsgrenze künftig durch eine einfache Bescheinigung erfolgen, die von allen Erben unterschrieben wird, wodurch die Notwendigkeit entfällt, einen Erbschein zu erhalten, der oft teuer und langwierig ist.

Dieser Vorgang zielt darauf ab, die Fristen zu verkürzen und Nebenkosten zu senken. Er fördert auch eine bessere Eigenständigkeit der Erben bei der direkten Verwaltung der Konten und der Überweisung der Gelder.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Banken, Notaren und Erben

Obwohl der Notar die unverzichtbare Instanz bei Erbschaften mit Immobilien bleibt, klärt die Reform dennoch die Verantwortungsverteilung zwischen den verschiedenen Beteiligten. Die Transparenz der Bankgebühren erleichtert die Erstellung eines präzisen Budgets für die Erbschaft und hilft so den Notaren, diese Kosten in ihre Gesamtberatung einzubeziehen.

Bei einfachen Erbschaften ohne Immobilien können Erben nun direkter mit den Banken interagieren, gestützt auf einen rechtlichen Schutzrahmen. Diese Vereinfachung verringert das Risiko von Fehlern und familiären Spannungen, die mit einer manchmal verworrenen Abwicklung der Verfahren verbunden sind.

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Die neuen Höchstgrenzen beherrschen und die Auswirkungen auf Ihre Erbschaft antizipieren

Die Entwicklungen im Erbrecht laden dazu ein, die wichtigsten finanziellen Schwellenwerte besser zu verstehen, um nicht überrascht zu werden. Die Befreiungsgrenze von 5.000 Euro stellt einen wesentlichen Dreh- und Angelpunkt dar, der bescheidenen Vermögen eine vollständige Befreiung von Bankgebühren garantiert.

Über diese Grenze hinaus gilt die Deckelung von 1 %, wobei dies das Maximum darstellt. Nichts hindert die Banken daran, im Rahmen eines fairen Wettbewerbs niedrigere Tarife anzubieten, um Erben anzuziehen. Diese Initiative könnte eine positive Dynamik im Finanzsektor entfalten, zum Nutzen der Familien.

Praktische Ratschläge zur Vorbereitung Ihrer Erbschaft im Lichte der Veränderungen

Die Reform schützt zwar, entbindet aber nicht von einer guten Nachlassplanung. Hier einige unverzichtbare Schritte:

  • Klaren Überblick über das Vermögen verschaffen: Konten, Lebensversicherungsverträge, Immobilien und andere Vermögenswerte müssen präzise aufgelistet werden.
  • Dokumente organisieren: Papiere in einem einzigen Ordner sammeln, der einer vertrauenswürdigen Person zugänglich ist, erleichtert die Arbeit der Erben erheblich.
  • Fachlichen Rat einholen: Ein Notar kann Sie zu den für Ihre Situation am besten geeigneten Lösungen wie Schenkung oder Testamentführung beraten.
  • Mit der Familie kommunizieren: Das Erklären Ihrer Wünsche verhindert Konflikte und Missverständnisse bei der Aufteilung des Vermögens.

Diese einfachen Maßnahmen tragen zu einer ruhigeren und dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechenden Vermögensübertragung bei. Sie gewinnen umso mehr an Bedeutung in einem Kontext, in dem das Erbrecht sich schnell wandelt und direkt das übertragene Vermögen beeinflusst.